Der Begriff „Eidesstattliche Versicherung“ ist oftmals gehört, aber bei keinem konkreten Anliegen vorher genau definiert worden. Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung, wurde früher auch als Offenbarungseid bezeichnet.
Die Vollstreckungsbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen den Vollstreckungsschuldner zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung laden. Der Eidesstattlichen Versicherung folgen nach Abgabe, wenn durch die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners keine vollständige Befriedigung des Gläubigers erreicht wurde, eben die Eidesstattliche Versicherung.

Versicherung Muster Briefe dienen dem Schuldner als Vorlage für seinen Briefverkehr mit Gläubigern, Banken und Behörden. Sie sind thematisch gegliedert und decken die meisten Situationen ab, in der sich der Schuldner mit seinen speziellen Anliegen an seine Gläubiger wendet.
Diese Versicherung Muster sollten genau geprüft werden ob sie für Anliegen anzuwenden sind. Bei der Verwendung dieser Versicherung Muster sollten die Fragen sorgfältig eingetragen werden, eine falsche Versicherung könnte sich nachteilig auswirken. Im Zweifelsfall sollte man auf fachliche Hilfe zurückgreifen, denn eine falsche Versicherung, auch im Fall eines Interpretationsfehlers ist schwerlich korrigierbar.
Es gibt eine Vielzahl von Musterbriefen an Gläubiger. Ist der Schuldner wiederholt in seiner Wohnung nicht erreichbar und angenommen werden muss das der Schuldner über Vermögen verfügt, könnte eine Eidesstattliche Versicherung folgen. Mit der Ladung wird der Schuldner aufgefordert, termingerecht zum EV zu erscheinen.