Die Privatinsolvenz wird in Deutschland auch als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet.
Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen Person, auch als Privatperson bezeichnet. Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird durch das Insolvenzrecht bzw. durch die Insolvenzordnung geregelt.
Durchgeführt wird das Verbraucherinsolvenzverfahren in der Regel, um anschließend eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Bei der Restschuldenbefreiung muss der Schuldner den Anteil seines pfändbaren Einkommens oder andere Bezüge sowie die Hälfte eines dem Schuldner möglichen übertragenen Erbanteils an einen Treuhändler abtreten. Nach erfolgreichem Ablauf des Restschuldenbefreiungsverfahrens kann der Schuldner einen Antrag beim Amtsgericht stellen auf Restschuldenbefreiung.
Ziel des Verfahrens ist es, dem Schuldner die Schulden zu erlassen, die nach dem Insolvenzverfahren noch nicht getilgt sind. Der Insolvenzverwalter führt die eigentliche Insolvenz durch. Ernannt und beaufsichtigt wird der Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht. Mit dem Ende des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters.

Interessant zu wissen ist, verstößt der Insolvenzverwalter gegen das Insolvenzrecht, so ist er allen Beteiligten zu Schadensersatz verpflichtet. Schuldner sollten in jedem Fall auf eine professionelle Insolvenzberatung zurückgreifen.
Die Insolvenzberatung setzt dort an, wie die klassische Schuldnerberatung „fruchtlos“ geblieben ist. Öffentliche- und freie Institutionen bieten die Insolvenzberatung an. Die Beratung ist im Allgemeinen kostenlos. Daher sollte jeder Schuldner diese auch nutzen.