Die Kontopfändung ist die härteste Maßnahme des Gläubigers, um sein Geld zu bekommen. 2 Bedingungen müssen für Kontopfändungen gegeben sein. Zum einen muss der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner erwirkt haben und zum anderen muss der der Gläubiger einen Antrag auf Pfändung und Überweisung beantragen. Man spricht auch vom sogenannten PfÜB Antrag, den Pfändungs – und Überweisungsbeschluss.
Um eine Kontopfändung beim Gericht zu bewirken, muss dem Gläubiger die Bankverbindung des Schuldners bekannt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Kontopfändungen nicht durchgeführt werden, da das Gericht den Antrag nicht statt gibt. Aus diesem Grunde behelfen sich die Gläubiger mittels verschiedener Tricks, um das Kontopfändung Formular vom Gericht zu erhalten. Schuldner können sich gegen Kontopfändungen schützen.
Ein Antrag auf Pfändungsschutz des Einkommens wäre eine wirkungsvolle Maßnahme des Schuldners. Dabei sind jedoch die Fristen für Pfändungsschutz zu beachten. Das Kontopfändung Formular für Pfändungsschutz kann beim Amtsgericht beantragt werden. Die zuständige Stelle ist, die den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgestellt hat. Bei einer Kontopfändung durch den Gläubiger ist also noch nicht alles verloren.
Es besteht eine 14tägige Schutzfrist, ab dem Zeitpunkt, wo der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingegangen ist. Nun ist Eile für den Schuldner geboten, um den Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht zu stellen.
Lassen sich beraten bei einem Schuldnerberater bezüglich der Thematik „Kontopfändung Finanzamt“.
Es gibt immer rechtliche Möglichkeiten gegen eine Kontopfändung Finanzamt vorzugehen.