Die Schuldner die über kein Hab und Gut verfügen und wo der Schuldenberg ungeahnte Ausmaße angenommen hat, dort ist die Lohnpfändung die wirkungsvollste Maßnahme.
Für Lohnpfändungen benötigen Gläubiger einen Vollstreckungstitel. Beim Amtsgericht beantragt der Gläubiger unter Zugabe des Vollstreckungstitels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Beschluss wird einem Gerichtsvollzieher übergeben. Der Beschluss wird dem Arbeitgeber durch den Gerichtsvollzieher übergeben. Die Lohnpfändung ist somit eine der effektivsten Formen für den Gläubiger.
Der pfändbare Anteil des Lohnes wird mit Hilfe der Lohnpfändung Tabelle ermittelt. Die Lohnpfändung Tabelle berücksichtigt dabei die Anzahl der unterhaltsberechtigten Person des Schuldners, für die der Schuldner mit seinem Einkommen sorgen muss.
Für die Lohnpfändung Berechnung sind ebenfalls die Angaben auf der Lohnsteuerkarte von großer Wichtigkeit. Achten Sie darauf, dass alle Angaben auf der Lohnsteuerkarte ihre Richtigkeit haben, sonst kann die Lohnpfändung Berechnung zu falschen Ergebnissen bzw. pfändbaren Beiträgen führen.
Die Schuldner sollten gegen Lohnpfändungen auch prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht. Bitten Sie Ihren Arbeitsgeber um eine Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Der Schuldner erhält erst nach einem längeren Zeitraum die Pfändungsunterlagen vom Gerichtsvollzieher. Lassen Sie den zu pfändenden Satz von einer unabhängigen Stelle kontrollieren. Schließlich muss Ihnen und auch Ihrer Familie genug Lohn zum Leben übrig bleiben.
Lohnpfändungen werden direkt vom Gehalt/Lohn des Schuldners dem Gläubiger überwiesen.