Schuldenhilfe

Bei einer drohenden betrieblichen Insolvenz sollte der Arbeitnehmer dies sofort seinem zu ständigen Arbeitsamt mitteilen, um hier kein Geld zu verlieren. Denn die Kosten für Miete, Strom, Gas und alle anderen Fixkosten müssen monatlich weiter überwiesen werden. Laufende Kreditraten belasten noch zusätzlich das eigene Konto und da kann es sehr schnell passieren, dass man die Schuldenhilfe in Anspruch nehmen muss. Hier sollte geprüft werden, ob ein Umschuldungskredit weiterhelfen kann.

Wie schnell kann unter diesen ungünstigen Voraussetzungen der Privatkonkurs eintreten. Der Weg in die Zwangsvollstreckung ist nicht weit, und die Pfändung rundet alles ab. Schuldenhilfe beantragen, um die monatliche Miete wenigstens zahlen zu können ist da sicherlich kein Einzelfall. Seit dem 01.01.2004 ist das Insolvenzgeld in der Höhe begrenzt, es errechnet sich nach dem Bruttoarbeitsentgeld. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt es.

Insolvenzgeld ist Lohnersatz in Höhe des Nettoentgeldes, und dient der Sicherung eines arbeitsrechtlichen Anspruchs. Bevor es zu einer Pfändung oder Zwangsvollstreckung kommt, sollten alle Modalitäten gesichert werden, um einen Privatkonkurs entgegen zu wirken. Schuldenhilfe bieten alle speziellen Beratungsstellen an. Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung zu bestehenden Problemen, ist das uneingeschränkte Vertrauen der beteiligten Partner.

Eine Reihe von Schuldnerberatungen sind auf eine Sanierung von angeschlagenen Privatpersonen spezialisiert. Diese Vertrauensposition ist ein großer Vorteil bei der Weiterführung von Haushaltbüchern um hier wirksam aus dem Minus zu kommen.